Der Zugang zur Frühförderung kann zum einen durch die Eigeninitiative der Eltern / Personensorgeberechtigten erfolgen und zum anderen durch Empfehlung von
- Kindertagesstätten,
- Kinderärzt*innen,
- Fachberatung,
- SPZ,
- Hebammen oder
- Familienhilfe
eingeleitet werden.